Im Falle eines Schadens, sei es aktiv oder passiv, oder im Falle eines mechanischen Defekts, der das Wohnmobil vorübergehend unbrauchbar macht, muss der Kunde dies unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an MONZACAMPER mitteilen und die Einsatzzentrale der Versicherung zur Aktivierung des Schadensfalls anrufen. Im Falle der Nichteinhaltung gehen alle Transport-, Restaurant-, Hotel- oder sonstige Kosten vollständig zu Lasten des Kunden; darüber hinaus muss er innerhalb der folgenden 48 Stunden MONZACAMPER ein Einschreiben oder eine PEC-E-Mail mit allen schriftlichen und/oder fotografischen Unterlagen zum Schadenfall zukommen lassen. In jedem Fall ist bei einem Unfall das von der Versicherung bereitgestellte Formular (Unfallbericht, einvernehmliche Schadensfeststellung C.I.D.), das sich im Dokumentenhalter zusammen mit dem Fahrzeugschein befindet, auszufüllen. Der Fahrer und jede andere zum Führen des Fahrzeugs berechtigte Person ist durch eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten und an Tieren oder Sachen im Rahmen der in Italien geltenden Gesetze gedeckt. Der Fahrer verpflichtet sich ferner, die Interessen des Vermieters und seiner Versicherungsgesellschaft im Falle von Unfällen während der Mietzeit zu schützen und muss unter anderem: - Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Parteien und der Zeugen angeben, - Eventuelle Verantwortlichkeiten oder Schuld anerkennen, - Das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen, ohne für eine angemessene Sicherung gesorgt zu haben, - Den Vermieter unverzüglich telefonisch und per E-Mail benachrichtigen, auch bei geringfügigen Schäden (bei schwerwiegenderen Fällen per Telegramm oder PEC-E-Mail), und anschließend einen detaillierten Bericht mit Fotos und einer Skizze zukommen lassen. Tel: 0398951344-3356165188 E-Mail:
[email protected] PEC E-Mail:
[email protected] - Die Polizei unverzüglich informieren, falls Ermittlungen gegen Dritte erforderlich sind oder wenn Verletzte zu beklagen sind. Für jede Verkehrsordnungswidrigkeit haftet der Kunde finanziell, auch im Nachhinein. Für alle Streitigkeiten ist das Gericht in Monza zuständig.